Wir freuen uns, dass Sie sich für einen Garten des KGV Hahnenburg interessieren.
Die Rubrik "Abstand" beziffert den Betrag, den der Vorpächter durch Ihre Übernahme erzielen möchte.
Das bedeutet: Wenn der Vorpächter, aus welchen Gründen auch immer, seinen Garten abgeben möchte, hat er Anspruch auf eine Abstandszahlung vom Nachpächter. Diese Abstandszahlung wird in der Regel durch ein Gutachten bestimmt. In dieses Gutachten fließen der Zustand der Laube, der Parzelle sowie die allgemeine Beschaffenheit, wie zum Beispiel Bepflanzung oder Gegenstände, die mit veräußert werden sollen, ein.
WICHTIG:
Wir haben ein paar wenige, freie Gärten. Sprechen Sie bei Interesse den Vorstand an oder senden eine E-Mail an: