Unsere freien Gärten

 

Wir freuen uns, dass Sie sich für einen Garten des KGV Hahnenburg interessieren. 

 

Die Rubrik "Abstand" beziffert den Betrag, den der Vorpächter durch Ihre Übernahme erzielen möchte. 

Das bedeutet: Wenn der Vorpächter, aus welchen Gründen auch immer, seinen Garten abgeben möchte hat er Anspruch auf eine Abstandszahlung vom Nachpächter. Diese Abstandszahlung wird in der Regel durch ein Gutachten bestimmt. In dieses Gutachten fließen der Zustand der Laube, der Parzelle sowie die allgemeine Beschaffenheit, wie zum Beispiel Bepflanzung oder Gegenstände die mit veräußert werden sollen, ein.

 

WICHTIG:

Jeder der einen Garten pachten will, ist verpflichtet in die Wassergemeinschaft einzutreten. Dies kostet einmalig

200 €. Durch die Gründung der Stromgesellschaft hat zukünftig jeder Garten einen Stromanschluss. Der Gesellschaftsanteil beträgt 800€, diesen Betrag erhalten Sie nach Neuverpachtung zurück. Auf Grundstücken ohne Laube muss innerhalb von 2 Jahren eine Laube gebaut werden.

 

Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht über unsere freien Gärten.