Unsere freien Gärten

 

Wir freuen uns, dass Sie sich für einen Garten des KGV Hahnenburg interessieren. 

 

Die Rubrik "Abstand" beziffert den Betrag, den der Vorpächter durch Ihre Übernahme erzielen möchte. 

Das bedeutet: Wenn der Vorpächter, aus welchen Gründen auch immer, seinen Garten abgeben möchte hat er Anspruch auf eine Abstandszahlung vom Nachpächter. Diese Abstandszahlung wird in der Regel durch ein Gutachten bestimmt. In dieses Gutachten fließen der Zustand der Laube, der Parzelle sowie die allgemeine Beschaffenheit, wie zum Beispiel Bepflanzung oder Gegenstände die mit veräußert werden sollen, ein.

 

WICHTIG:

Jeder der einen Garten pachten will, ist verpflichtet in die Wassergemeinschaft einzutreten. Dies kostet einmalig

200 €. Durch die Gründung der Stromgesellschaft hat zukünftig jeder Garten einen Stromanschluss. Der Gesellschaftsanteil beträgt 800€, diesen Betrag erhalten Sie nach Neuverpachtung zurück. Auf Grundstücken ohne Laube muss innerhalb von 2 Jahren eine Laube gebaut werden.

 

Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht über unsere freien Gärten.

Garten 33a Amselweg

Größe: 375qm

Laube: Stein
Wasser: Ja

Strom: Ja

Ablöse: 5.500€
Verfügbar: ab 01.05.2023

Garten 36 Amselweg

Größe: 540qm

Laube: Holz

Wasser: Ja

Strom: Ja

Ablöse: 2.500€

Verfügbar: ab 01.05.2023

Garten 48 Sperlingsgasse

Größe: 600qm

Laube: keine

Wasser: Ja
Strom: Ja
Ablöse: keine
Verfügbar ab: sofort

 

 

Garten 86 Starengang

Größe: 516qm

Laub: Holz

Wasser: Ja

Strom: Ja

Ablöse: 3.600€

 

Verfügbar: ab 01.05.2023